Freigabe des Rothsees (Hauptsperre) ab 01.01.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Wasserspiegel konnte mittlerweilen so aufgestaut werden, das die Ausübung der Angelfischerei am Rothsee (Hauptsperre) aus fischereilicher Sicht ab dem 01.01.2022 wieder freigegeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann
Präsident
Sperrung der Hauptsperre des Rothsees ab 01.11.2021 für die Ausübung der Angelfischerei
Sehr geehrte Angelfischer,
der Fischereiverband Mittelfranken wurde vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach davon in Kenntnis gesetzt, dass der Wasserspiegel der Hauptsperre des Rothsees zum Jahresende 2021 auf bis zu 5 m unter Normaistau abgesenkt wird.
Die Ausübung der Angelfischerei an der Hauptsperre des Rothsees muss daher aus fischereilicher Sicht gesperrt werden. Diese Gewässersperrung gilt bis auf Widerruf und ist im Sinne des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) und des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Schutz des Fischbestandes erforderlich.
Die Fischereiaufseher sowie die Polizeiinspektion Hilpoltstein und die Wasserschutzpolizei wurden ebenfalls über diesen Sachverhalt informiert.
Der Verkauf von Tages-/Wochenkarten für den Rothsee (Haupt-/Vorsperre) wird ab dem 01.11.2021 bis auf Widerruf eingestellt. Die Inhaber des Jahreserlaubnisscheins für die Fränkischen Seen des Jahres 2021 können in dieser Zeit nur die Vorsperre des Rothsees für die Ausübung der Angelfischerei nutzen.
Wir bitten alle Angelfischer um Verständnis für diese wiederholten erheblichen
Einschränkungen der Fischerei am Rothsee und appellieren zum Wohle des Fischbestandes an ein kollegiales und waidgerechtes Verhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann
Präsident
BAYERNS FISCHEREI + GEWÄSSER
Ausgabe: Nr. 3 | September 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei der link zur neuesten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins „Bayerns Fischerei + Gewässer“ sowie die Regionalteile als pdf.
https://773e0716.flowpaper.com/LFVBFG0321MTWEB/
Freundliche Grüße
Steffi Schütze
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Mittenheimer Straße 4 | 85764 Oberschleißheim
http://www.lfvbayern.de
Neuer Jahreserlaubnisschein des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. ab Januar 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
wir möchten Ihnen auf diesem Weg mitteilen, auch um die Vorstandschaften bei den Vorbestellungen fürs Jahr 2022 so früh wie möglich zu informieren, dass der Fischereiverband Mittelfranken e.V. aufgrund der diesjährigen Kontingentausschöpfung beim Jahreserlaubnisschein Verbandsgewässer (Kanal- Karte), ab dem Jahr 2022 deutliche Veränderungen in Bezug auf die beiden bisherigen Jahreserlaubnisscheine Verbandsgewässer und Fränkisches Seenland durchführen wird.
Für das nächste Jahr, also ab 01.01.2022 wird es vom FVIV1 nur noch einen einzigen Jahreserlaubnisschein „Jahreserlaubnisschein Fischereiverband Mittelfranken e.V." für alle bewirtschafteten Gewässer des Verbandes geben.
In diesem neu zusammengefassten Sammelerlaubnisschein sind alle 9 Gewässer (Main-Donau-Kanal, Happurger Stausee, Happurger Baggersee, Wöhrder See, Großer Brombachsee, Kleiner Brombachsee, Altmühlsee, Igelsbachsee und Rothsee) mit insgesamt 2.264,7 ha befischbare Wasserfläche mit weiterhin 50 Begehungen aber jetzt neu nach freier, eigener Auswahl an den entsprechenden Seen über die Vereine wie gewohnt zu erhalten. Unsere Mitglieder müssen demnach ab Januar 2022 nicht nur das Tagesdatum, sondern zudem auch noch das Gewässer an dem Sie fischen eintragen.
Aktive Erwachsene und Jugendliche Mitglieder unserer mittelfränkischen Mitgliedsvereine, erhalten diesen neuen zusammenfassten Jahreserlaubnisschein für
60,- €.
Für aktive Mitglieder aus den Regierungsbezirken wird diese Karte für 120,- € angeboten.
Wir haben damit zum einen dafür gesorgt, dass wir auch wirklich jedem Mitglied der am Main-Donau-Kanal fischen gehen möchte einen Jahreserlaubnisschein ausgeben können (dies war leider im Jahr 2021 nicht der Fall), da durch die Zusammenlegung der JES das Kontingentproblem langfristig gelöst werden konnte.
Zum anderen haben wir die Begehungsbegrenzung an den einzelnen Gewässern aufgehoben und unseren Mitgliedern damit die Möglichkeit geschaffen mit diesem einen Jahreserlaubnisschein am Lieblings-Gewässer deutlich öfters angeln gehen zu können, ohne sich eine Zweitkarte, die es aber weiterhin für unsere Vielangler geben wird, kaufen zu müssen.
Wir denken wir haben mit dem neu zusammengefassten Jahreserlaubnisschein ein absolut attraktives, zusätzliches Angebot neben den Vereinsgewässern geschaffen und sind sehr gespannt wie der neue JES bei unseren Mitgliedern ankommen und angenommen wird.
Viele Grüße, bleiben Sie gesund & ein kräftiges Petri Heil
Jörg Zitzmann
Präsident Fischereiverband Mittelfranken e.V.
!! Absagen !!
Absage des Mittelfränkischen Fischereitages am Sonntag 19. September 2021
Absage des Mittelfränkischen Königsfischens am Sonntag 19. September 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Anglerinnen und Angler,
die Entwicklung der letzten Zeit in Sachen COW) 19 und nun auch der neuen „Delta" Variante haben das Präsidium des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. zu dem Schluss kommen lassen, dass die Durchführung unseres Mittelfränkischen Fischereitages und unser traditionelles Königsfischen am 19. September 2021 auch in diesem Jahr leider nicht stattfinden können und deshalb bedauerlicherweise abgesagt werden müssen.
Wir möchten unseren Gästen / Ehrenmitgliedern I Vorständen und Freunden die hohen Sicherheitsauflagen bei dieser Großveranstaltung und deren Umsetzung in die Praxis nicht zumuten und verzichten deshalb auch im Jahr 2021 auf unseren Fischereitag und auch das Königsfischen.
Wir hoffen Sie alle demnächst wieder bei zahlreichen Veranstaltungen treffen zu können.
Viele Grüße & bleiben Sie bitte alle gesund
Jörg Zitzmann
Fischereiverband Mittelfranken
Auf dieser Seite möchten wir euch mit den aktuellsten Informationen des Fischereiverband Mittelfranken informieren.
Ihr findet hier auch die wichtigsten Informationen rund um die Verbandsgewässer.
Aktuelle Informationen vom Fischereiverband
Saugbaggerung Altmühlsee 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
das WWA Ansbach führt im Zeitraum von Oktober 2020 – Dezember 2020 eine weitere Saugbaggerung im Bereich Auslauftulpe und Segelhafen Wald durch.
Bitte achten Sie daher auf die Transportleitung, die auf der Wasseroberfläche und teilweise unter Wasser verläuft und mit Bojen gesichert
ist, sowie auf die Entnahmefläche im Bereich der Auslauftulpe und dem Segelhafen Wald.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2020 andauern.
Vielen Dank!
Helga Pfitzinger-Schiele
Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Ausgabe Tageserlaubnisscheine MDK
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem es immer wieder zu Unstimmigkeiten bei der Ausgabe von Tageserlaubnisscheinen für den Main-Donau-Kanal gekommen ist, haben wir das Merkblatt diesbezüglich unter Punkt 2 aktualisiert:
Die Tageserlaubnisscheine für den Main-Donau-Kanal können grundsätzlich nur an aktive Mitglieder ausgegeben werden.
Ausnahme: dem Urlaubsbesuch eines mittelfränkischen aktiven Verbandsmitgliedes der außerhalb von Mittelfranken lebt kann ein Erlaubnisschein ausgestellt werden (Adresse im Personalausweis ist
der Ausgabestelle als Nachweis vorzulegen / Fischereischeinnummer ist zu notieren). Das Angeln ist dem Urlaubsbesuch nur in Begleitung des aktiven Verbandsmitglieds gestattet.
Information zur 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend erhalten Sie die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober
2020.
Demnach darf nach wie vor unter Berücksichtigung von § 3 geangelt werden. Laut § 20 können außerschulische Bildungsangebote, worunter die Fortbildungskurse
zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung fallen, weiterhin stattfinden und nach § 17 dürfen Prüfungen (Fischerprüfung) durchgeführt werden.
Sollten in den nächsten Tagen von den Bezirksverbänden und sonstigen Mitgliedern weiter Fragen auftauchen, sind wir bemüht, diese zeitnah mit den Behörden
zu klären.
„§ 3 Kontaktbeschränkung
(1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf
privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn
Personen nicht überschritten wird.
§ 17 Prüfungswesen (Fischerprüfung)
1Die Abnahme von Prüfungen ist nur zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. 2Soweit die Einhaltung des Mindestabstands aufgrund der Art der Prüfung nicht möglich ist, sind gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen. 3Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschauer sind nicht zugelassen. 4§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 20 (1)
§ 20 Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen
(1) 1Außerschulische Bildungsangebote sind vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung nur zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist; es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 2§ 17 Satz 2 gilt entsprechend. 3Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
§ 2 Mund-Nasen-Bedeckung (3) Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.“
Mit den besten Grüßen
Dr. Sebastian Hanfland
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Geschäftsführer
Mittenheimer Straße 4 | 85764 Oberschleißheim
Telefon: 089 - 64 272 6 26
E-Mail: sebastian.hanfland@lfvbayern.de
Start der Raubfisch Saison 2020 im Fränkischen Seenland steht nach den Lockerungen vom 05.05.2020 nichts mehr im Wege
Liebe Mitglieder,
in diesen schwierigen Zeiten versuchen wir, Sie stets aktuell mit den neuesten Informationen zu versorgen, da die Raubfisch Saison im Fränkischen Seenland ab dem 01.06.2020 startet, fassen wir kurz die aktuellen Verordnungen (vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020) in Bezug auf die Bootsfischerei im Fränkischen Seenland und allgemein der Angelfischerei zusammen. Schauen Sie bitte auch regelmäßig auf die Website des LFV Bayern e.V., Zweckverband Brombachsee und Altmühlsee, sowie den Behörden-Seiten vorbei.
Ab dem 11.05.2020 ist die Bootsfischerei im Fränkischen Seenland wieder vollumfänglich gestattet.
Das bedeutet, dass das Slippen von Wassersportfahrzeugen /-geräten von Privatleuten ab dem 11.05.2020 im Fränkischen Seenland (Ausnahme Rothsee absolutes Bootangelverbot) wieder gestattet ist.
Ansonsten gelten folgende Regeln / Verordnungen in Bezug auf die Angelfischerei:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat seine Erläuterungen zur Ausgangsbeschränkung und zur Fischerei weiter gelockert.
Laut Ministerium ist angeln nicht mehr nur wohnortnah gestattet, sondern nunmehr wieder unbeschränkt im eigenen Bundesland erlaubt, somit sind auch wieder längere Anfahrtswege zum Angelgewässer gestattet.
Wir bitten Sie noch einmal folgende Regeln einzuhalten:
Unser Appell an unsere Mitglieder und Gäste:
Legen Sie den Fischereiaufsehern bitte Ihre Papiere geöffnet vor und treten Sie zurück und lassen den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern Ihre Arbeit machen.
Jörg Zitzmann
Präsident Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Fotowettbewerb 2020
Der Fischereiverband Mittelfranken e.V. ruft erneut zum
Fotowettbewerb 2020 auf!
Das Motto „Wir Angler - Heger und Pfleger der Gewässer“
Unter dem Motto: „Wir Angler - Heger und Pfleger der Gewässer “ ruft der FVM alle Mitglieder und Interessierte zu einem Fotowettbewerb auf.
Wir suchen ein Foto, dass die zahlreichen pflegerischen Tätigkeiten der Vereine und Angler an
unseren Gewässern in einem Motiv zum Ausdruck bringt. Im Mittelpunkt unseres
Wettbewerbs soll die Schönheit unserer heimischen Gewässer und vor allem ein
verantwortungsbewusster Umgang zwischen Menschen und Natur stehen.
Zeigen Sie uns Ihren Blick auf die fischereiliche Hege- und Pflegeverantwortung Ihres Vereins
und somit das Miteinander von Mensch und Natur.
Weitere Informationen bitte dem beigefügtem Schreiben entnehmen.
Nachrichten
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!!ACHTUNG!!
Der Boltaweiher ist absofort bis auf weiteres für das Angeln gesperrt.
Die Vorstandschaft
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Verschiebung der Mitgliederversammlung im Juni 23
Die Mitgliederversammlung im Juni 2023 musste verschoben werden.
Der neue Termin ist Freitag, 16.06.2023 ab 19:00 Uhr im Gasthof Löhner.
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Neuaufnahme von Mitgliedern
Absofort werden neue Mitglieder im Verein aufgenommen
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Arbeitsdienst
Mitgl. Nr.: 121 - 180
Samstag, 20. Mai 2023
um 08:00 Uhr
Treffpunkt an der Fischerhütte
Königsfischen
Samstag, 03. Juni 2023
von 17:00 Uhr - 24:00 Uhr
Treffpunkt an der Fischerhütte
Arbeitsdienst
Mitgl. Nr.: 181-250
Samstag, 10. Juni 2023
um 08:00 Uhr
Treffpunkt an der Fischerhütte
Mitgliederversammlung
Freitag, 16. Juni 2023
um 19 Uhr
Gasthof Löhner
Arbeitsdienst
Mitgl. Nr.: 1-60
Samstag, 08. Juli 2023
um 08:00 Uhr
Treffpunkt an der Fischerhütte