Auf dieser Seite möchten wir euch mit den aktuellsten Informationen des Fischereiverband Mittelfranken informieren.
Ihr findet hier auch die wichtigsten Informationen rund um die Verbandsgewässer.
Aktuelle Informationen vom Fischereiverband
Saugbaggerung Altmühlsee 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
das WWA Ansbach führt im Zeitraum von Oktober 2020 – Dezember 2020 eine weitere Saugbaggerung im Bereich Auslauftulpe und Segelhafen Wald durch.
Bitte achten Sie daher auf die Transportleitung, die auf der Wasseroberfläche und teilweise unter Wasser verläuft und mit Bojen gesichert
ist, sowie auf die Entnahmefläche im Bereich der Auslauftulpe und dem Segelhafen Wald.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2020 andauern.
Vielen Dank!
Helga Pfitzinger-Schiele
Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Ausgabe Tageserlaubnisscheine MDK
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem es immer wieder zu Unstimmigkeiten bei der Ausgabe von Tageserlaubnisscheinen für den Main-Donau-Kanal gekommen ist, haben wir das Merkblatt diesbezüglich unter Punkt 2 aktualisiert:
Die Tageserlaubnisscheine für den Main-Donau-Kanal können grundsätzlich nur an aktive Mitglieder ausgegeben werden.
Ausnahme: dem Urlaubsbesuch eines mittelfränkischen aktiven Verbandsmitgliedes der außerhalb von Mittelfranken lebt kann ein Erlaubnisschein ausgestellt werden (Adresse im Personalausweis ist
der Ausgabestelle als Nachweis vorzulegen / Fischereischeinnummer ist zu notieren). Das Angeln ist dem Urlaubsbesuch nur in Begleitung des aktiven Verbandsmitglieds gestattet.
Information zur 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend erhalten Sie die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober
2020.
Demnach darf nach wie vor unter Berücksichtigung von § 3 geangelt werden. Laut § 20 können außerschulische Bildungsangebote, worunter die Fortbildungskurse
zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung fallen, weiterhin stattfinden und nach § 17 dürfen Prüfungen (Fischerprüfung) durchgeführt werden.
Sollten in den nächsten Tagen von den Bezirksverbänden und sonstigen Mitgliedern weiter Fragen auftauchen, sind wir bemüht, diese zeitnah mit den Behörden
zu klären.
„§ 3 Kontaktbeschränkung
(1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf
privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie
2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn
Personen nicht überschritten wird.
§ 17 Prüfungswesen (Fischerprüfung)
1Die Abnahme von Prüfungen ist nur zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. 2Soweit die Einhaltung des Mindestabstands aufgrund der Art der Prüfung nicht möglich ist, sind gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen. 3Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschauer sind nicht zugelassen. 4§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 20 (1)
§ 20 Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen
(1) 1Außerschulische Bildungsangebote sind vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung nur zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist; es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 2§ 17 Satz 2 gilt entsprechend. 3Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
§ 2 Mund-Nasen-Bedeckung (3) Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.“
Mit den besten Grüßen
Dr. Sebastian Hanfland
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Geschäftsführer
Mittenheimer Straße 4 | 85764 Oberschleißheim
Telefon: 089 - 64 272 6 26
E-Mail: sebastian.hanfland@lfvbayern.de
Start der Raubfisch Saison 2020 im Fränkischen Seenland steht nach den Lockerungen vom 05.05.2020 nichts mehr im Wege
Liebe Mitglieder,
in diesen schwierigen Zeiten versuchen wir, Sie stets aktuell mit den neuesten Informationen zu versorgen, da die Raubfisch Saison im Fränkischen Seenland ab dem 01.06.2020 startet, fassen wir kurz die aktuellen Verordnungen (vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020) in Bezug auf die Bootsfischerei im Fränkischen Seenland und allgemein der Angelfischerei zusammen. Schauen Sie bitte auch regelmäßig auf die Website des LFV Bayern e.V., Zweckverband Brombachsee und Altmühlsee, sowie den Behörden-Seiten vorbei.
Ab dem 11.05.2020 ist die Bootsfischerei im Fränkischen Seenland wieder vollumfänglich gestattet.
Das bedeutet, dass das Slippen von Wassersportfahrzeugen /-geräten von Privatleuten ab dem 11.05.2020 im Fränkischen Seenland (Ausnahme Rothsee absolutes Bootangelverbot) wieder gestattet ist.
Ansonsten gelten folgende Regeln / Verordnungen in Bezug auf die Angelfischerei:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat seine Erläuterungen zur Ausgangsbeschränkung und zur Fischerei weiter gelockert.
Laut Ministerium ist angeln nicht mehr nur wohnortnah gestattet, sondern nunmehr wieder unbeschränkt im eigenen Bundesland erlaubt, somit sind auch wieder längere Anfahrtswege zum Angelgewässer gestattet.
Wir bitten Sie noch einmal folgende Regeln einzuhalten:
Unser Appell an unsere Mitglieder und Gäste:
Legen Sie den Fischereiaufsehern bitte Ihre Papiere geöffnet vor und treten Sie zurück und lassen den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern Ihre Arbeit machen.
Jörg Zitzmann
Präsident Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Fotowettbewerb 2020
Der Fischereiverband Mittelfranken e.V. ruft erneut zum
Fotowettbewerb 2020 auf!
Das Motto „Wir Angler - Heger und Pfleger der Gewässer“
Unter dem Motto: „Wir Angler - Heger und Pfleger der Gewässer “ ruft der FVM alle Mitglieder und Interessierte zu einem Fotowettbewerb auf.
Wir suchen ein Foto, dass die zahlreichen pflegerischen Tätigkeiten der Vereine und Angler an
unseren Gewässern in einem Motiv zum Ausdruck bringt. Im Mittelpunkt unseres
Wettbewerbs soll die Schönheit unserer heimischen Gewässer und vor allem ein
verantwortungsbewusster Umgang zwischen Menschen und Natur stehen.
Zeigen Sie uns Ihren Blick auf die fischereiliche Hege- und Pflegeverantwortung Ihres Vereins
und somit das Miteinander von Mensch und Natur.
Weitere Informationen bitte dem beigefügtem Schreiben entnehmen.
Nachrichten
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Fangbuchausgabe I
in der Fischerhütte
- Fällt wegen Corona aus -
Fangbuchausgabe II
in der Fischerhütte
- Fällt wegen Corona aus -