Informationen vom Fischereiverband Mittelfranken

Freigabe des Rothsees (Hauptsperre) ab 05.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Wasserspiegel konnte mittlerweilen so aufgestaut werden, dass die Ausübung der Angelfischerei am Rothsee (Hauptsperre) aus fischereilicher Sicht ab dem
05.01.2024 wieder freigegeben werden kann.

Wir dürfen uns bei Ihnen für das Verständnis bedanken uns wünschen allen Angelfischern nun wieder viel "Petri Heil" sowie einen angenehmen Aufenthalt am Rothsee.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann
Präsident

Neues aus dem Verband

  • Urlaubszeit

Sehr geehrte Damen und Herren,das Büro des Verbandes macht ein paar Tage URLAUB?!
Aus diesem Grund ist die Geschäftsstelle des Fischereiverbandes Mittelfranken in der Zeit vom27. Dezember 2023 – 29. Dezember 2023 geschlossen.
Ab 02. Januar 2024 sind wir gerne wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Jahr 2024.

  • Dezember-Ausgabe unseres Fischbauern
    hier nun die Dezember-Ausgabe unseres Fischbauern, wieder mit vielen interessanten und wissenswerten Informationen.

  • Informationen aus dem "Haus der Fischerei
    In der Anlage dürfen wir Ihnen die neue Ausgabe unserer Zeitschrift „Informationen aus dem Haus der Fischerei“ übersenden.

  • Terminänderung  Jugendzeltlager 14.06. - 16.06.2024
    wir möchten Sie darüber informieren, dass eine Änderung für das Jugendzeltlager 2024 vom Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. vorliegt.
    Leider können wir aus organisatorischen Gründen den bestehenden Termin am 12.07-14.07.2024 nicht war nehmen.
    Anbei der neue Termin:
    Freitag, 14. Juni 2024 bis Sonntag, 16. Juni 2024 in Stockheim

    Wir bitten Sie um Ihr Verständnis  und um Weiterleitung an Ihre Jugendleiter.
     
Infoblatt 03-2023.pdf
PDF-Dokument [5.3 MB]
Fischbauer 2023-12.pdf
PDF-Dokument [1.5 MB]

Sperrung der Hauptsperre des Rothsees ab 06.11.2023 für die Ausübung der Angelfischerei

Sehr geehrte Angelfischer,

der Fischereiverband Mittelfranken wurde vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach davon in Kenntnis gesetzt, dass der Wasserspiegel der Hauptsperre des Rothsees zum Jahresende 2023 auf bis zu 5 m unter Normalstau abgesenkt wird.

Die Ausübung der Angelfischerei an der Hauptsperre des Rothsees muss daher aus fischereilicher Sicht gesperrt werden. Diese Gewässersperrung gilt bis auf Widerruf und ist im Sinne des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) und des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Schutz des Fischbestandes erforderlich.

Die Fischereiaufseher sowie die Polizeiinspektion Hilpoltstein und die Wasserschutzpolizei wurden ebenfalls über diesen Sachverhalt informiert.

Der Verkauf von Tages-/Wochenkarten für den Rothsee (Haupt-/Vorsperre) wird ab dem 06.11.2023 bis auf Widerruf eingestellt. Die Inhaber des Jahreserlaubnisscheins für die Fränkischen Seen des Jahres 2023 können in dieser Zeit nur die Vorsperre des Rothsees für die Ausübung der Angelfischerei nutzen.

Wir bitten alle Angelfischer um Verständnis für diese wiederholten erheblichen Einschränkungen der Fischerei am Rothsee und appellieren zum Wohle des Fischbestandes an ein kollegiales und waidgerechtes Verhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann
Präsident

Wichtige Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider gibt es in den aktuellen Erlaubnisscheinen des Kleinen Brombachsees einen

Fehler der das Parken in 91720 Absberg,  Müßighof 3 für Angler erlaubt (siehe Bild im Anhang ).
Dies ist allerding verboten, da es sich bei diesem Parkplatz um Privatgelände handelt.
Da wir für dieses Jahr keine Möglichkeit mehr haben die Erlaubnisscheine des Kleinen Brombachsees zu berichtigen, möchten wir Sie bitten Ihre Mitglieder und Tageskartenangler dringend darauf hinzuweisen, dass das Parken im Bereich Müßighof am Kleinen Brombachsee verboten ist und nicht geduldet wird.

Wir bitten Sie den zusätzlichen Aufwand zu entschuldigen und versichern Ihnen die Erlaubnisscheine für 2024 diesbezüglich abzuändern.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Victoria Neumann

Sperrung des kleinen Brombachsee zum 23.09.2023

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Am Samstag, den 23. September 2023 wird die Ausübung der Fischerei von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr am kleinen Brombachsee untersagt.

An diesem Tag findet das traditionelle Königsfischen vom Landesfischereiverband Bayern e.V. statt. Es werden an den Verkaufsstellen keine Erlaubnisscheine für diesen Tag verkauft


Bleibt gesund und Petri Heil.
Eure Vorstandschaft
Fischereiverein Diepersdorf e.V.

Freigabe des Rothsees (Hauptsperre) ab 01.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wasserspiegel konnte mittlerweilen so aufgestaut werden, das die Ausübung der Angelfischerei am Rothsee (Hauptsperre) aus fischereilicher Sicht ab dem 01.01.2022 wieder freigegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann
Präsident

Sperrung der Hauptsperre des Rothsees ab 01.11.2021 für die Ausübung der Angelfischerei

Sehr geehrte Angelfischer,

der Fischereiverband Mittelfranken wurde vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach davon in Kenntnis gesetzt, dass der Wasserspiegel der Hauptsperre des Rothsees zum Jahresende 2021 auf bis zu 5 m unter Normaistau abgesenkt wird.

Die Ausübung der Angelfischerei an der Hauptsperre des Rothsees muss daher aus fischereilicher Sicht gesperrt werden. Diese Gewässersperrung gilt bis auf Widerruf und ist im Sinne des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) und des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Schutz des Fischbestandes erforderlich.

Die Fischereiaufseher sowie die Polizeiinspektion Hilpoltstein und die Wasserschutzpolizei wurden ebenfalls über diesen Sachverhalt informiert.

Der Verkauf von Tages-/Wochenkarten für den Rothsee (Haupt-/Vorsperre) wird ab dem 01.11.2021 bis auf Widerruf eingestellt. Die Inhaber des Jahreserlaubnisscheins für die Fränkischen Seen des Jahres 2021 können in dieser Zeit nur die Vorsperre des Rothsees für die Ausübung der Angelfischerei nutzen.

Wir bitten alle Angelfischer um Verständnis für diese wiederholten erheblichen

Einschränkungen der Fischerei am Rothsee und appellieren zum Wohle des Fischbestandes an ein kollegiales und waidgerechtes Verhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann
Präsident

BAYERNS FISCHEREI + GEWÄSSER

Ausgabe: Nr. 3 | September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei der link zur neuesten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins „Bayerns Fischerei + Gewässer“ sowie die Regionalteile als pdf.

https://773e0716.flowpaper.com/LFVBFG0321MTWEB/

Freundliche Grüße
Steffi Schütze

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Referat Öffentlichkeitsarbeit

Mittenheimer Straße 4 | 85764 Oberschleißheim
http://www.lfvbayern.de

Infoblatt 02 2021.pdf
PDF-Dokument [5.2 MB]
BFG_0321_Regionalteile
BFG_0321_Regionalteile
BFG_0321_Regionalteile_web.pdf
PDF-Dokument [3.2 MB]


 

 

 

 

 

 

Neuer Jahreserlaubnisschein des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. ab Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

wir möchten Ihnen auf diesem Weg mitteilen, auch um die Vorstandschaften bei den Vorbestellungen fürs Jahr 2022 so früh wie möglich zu informieren, dass der Fischereiverband Mittelfranken e.V. aufgrund der diesjährigen Kontingentausschöpfung beim Jahreserlaubnisschein Verbandsgewässer (Kanal- Karte), ab dem Jahr 2022 deutliche Veränderungen in Bezug auf die beiden bisherigen Jahreserlaubnisscheine Verbandsgewässer und Fränkisches Seenland durchführen wird.

Für das nächste Jahr, also ab 01.01.2022 wird es vom FVIV1 nur noch einen einzigen Jahreserlaubnisschein „Jahreserlaubnisschein Fischereiverband Mittelfranken e.V." für alle bewirtschafteten Gewässer des Verbandes geben.

In diesem neu zusammengefassten Sammelerlaubnisschein sind alle 9 Gewässer (Main-Donau-Kanal, Happurger Stausee, Happurger Baggersee, Wöhrder See, Großer Brombachsee, Kleiner Brombachsee, Altmühlsee, Igelsbachsee und Rothsee) mit insgesamt 2.264,7 ha befischbare Wasserfläche mit weiterhin 50 Begehungen aber jetzt neu nach freier, eigener Auswahl an den entsprechenden Seen über die Vereine wie gewohnt zu erhalten. Unsere Mitglieder müssen demnach ab Januar 2022 nicht nur das Tagesdatum, sondern zudem auch noch das Gewässer an dem Sie fischen eintragen.

Aktive Erwachsene und Jugendliche Mitglieder unserer mittelfränkischen Mitgliedsvereine, erhalten diesen neuen zusammenfassten Jahreserlaubnisschein für 60,- €.
Für aktive Mitglieder aus den Regierungsbezirken wird diese Karte für 120,- € angeboten.

Wir haben damit zum einen dafür gesorgt, dass wir auch wirklich jedem Mitglied der am Main-Donau-Kanal fischen gehen möchte einen Jahreserlaubnisschein ausgeben können (dies war leider im Jahr 2021 nicht der Fall), da durch die Zusammenlegung der JES das Kontingentproblem langfristig gelöst werden konnte.

Zum anderen haben wir die Begehungsbegrenzung an den einzelnen Gewässern aufgehoben und unseren Mitgliedern damit die Möglichkeit geschaffen mit diesem einen Jahreserlaubnisschein am Lieblings-Gewässer deutlich öfters angeln gehen zu können, ohne sich eine Zweitkarte, die es aber weiterhin für unsere Vielangler geben wird, kaufen zu müssen.

Wir denken wir haben mit dem neu zusammengefassten Jahreserlaubnisschein ein absolut attraktives, zusätzliches Angebot neben den Vereinsgewässern geschaffen und sind sehr gespannt wie der neue JES bei unseren Mitgliedern ankommen und angenommen wird.

Viele Grüße, bleiben Sie gesund & ein kräftiges Petri Heil

Jörg Zitzmann
Präsident Fischereiverband Mittelfranken e.V.

 

!! Absagen !!

 

 

Absage des Mittelfränkischen Fischereitages am Sonntag 19. September 2021
Absage des Mittelfränkischen Königsfischens am Sonntag 19. September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Anglerinnen und Angler,

die Entwicklung der letzten Zeit in Sachen COW) 19 und nun auch der neuen „Delta" Variante haben das Präsidium des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. zu dem Schluss kommen lassen, dass die Durchführung unseres Mittelfränkischen Fischereitages und unser traditionelles Königsfischen am 19. September 2021 auch in diesem Jahr leider nicht stattfinden können und deshalb bedauerlicherweise abgesagt werden müssen.

Wir möchten unseren Gästen / Ehrenmitgliedern I Vorständen und Freunden die hohen Sicherheitsauflagen bei dieser Großveranstaltung und deren Umsetzung in die Praxis nicht zumuten und verzichten deshalb auch im Jahr 2021 auf unseren Fischereitag und auch das Königsfischen.

Wir hoffen Sie alle demnächst wieder bei zahlreichen Veranstaltungen treffen zu können.

Viele Grüße & bleiben Sie bitte alle gesund

Jörg Zitzmann
Fischereiverband Mittelfranken

Auf dieser Seite möchten wir euch mit den aktuellsten Informationen des Fischereiverband Mittelfranken informieren.
Ihr findet hier auch die wichtigsten Informationen rund um die Verbandsgewässer.

Newsletter -2- 06.2021
Newsletter -2- 06.2021.pdf
PDF-Dokument [342.8 KB]

Aktuelle Informationen vom Fischereiverband

Saugbaggerung Altmühlsee 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
das WWA Ansbach führt im Zeitraum von Oktober 2020 – Dezember 2020 eine weitere Saugbaggerung im Bereich Auslauftulpe und Segelhafen Wald durch.

Bitte achten Sie daher auf die Transportleitung, die auf der Wasseroberfläche und teilweise unter Wasser verläuft und mit Bojen gesichert ist, sowie auf die Entnahmefläche im Bereich der Auslauftulpe und dem Segelhafen Wald.
Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2020 andauern.

Vielen Dank!
Helga Pfitzinger-Schiele
Wasserwirtschaftsamt Ansbach

Ausgabe Tageserlaubnisscheine MDK

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem es immer wieder zu Unstimmigkeiten bei der Ausgabe von Tageserlaubnisscheinen für den Main-Donau-Kanal gekommen ist, haben wir das Merkblatt diesbezüglich unter Punkt 2 aktualisiert:
Die Tageserlaubnisscheine für den Main-Donau-Kanal können grundsätzlich nur an aktive Mitglieder ausgegeben werden.
Ausnahme:  dem Urlaubsbesuch eines mittelfränkischen aktiven Verbandsmitgliedes der außerhalb von Mittelfranken lebt kann ein Erlaubnisschein ausgestellt werden (Adresse im Personalausweis ist der Ausgabestelle als Nachweis vorzulegen / Fischereischeinnummer ist zu notieren). Das Angeln ist dem Urlaubsbesuch nur in Begleitung des aktiven Verbandsmitglieds gestattet.

Saugbaggerung Altmühlsee 2020
Hinweis Saugbaggerung 2020_Segler.pdf
PDF-Dokument [556.0 KB]
Ausgabe Tageserlaubnisscheine MDK
S30C-920100709471.pdf
PDF-Dokument [70.1 KB]

Information zur 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend erhalten Sie die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020.
Demnach darf nach wie vor unter Berücksichtigung von § 3 geangelt werden. Laut § 20 können außerschulische Bildungsangebote, worunter die Fortbildungskurse zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung fallen, weiterhin stattfinden und nach § 17 dürfen Prüfungen (Fischerprüfung) durchgeführt werden.  
Sollten in den nächsten Tagen von den Bezirksverbänden und sonstigen Mitgliedern weiter Fragen auftauchen, sind wir bemüht, diese zeitnah mit den Behörden zu klären.

„§ 3 Kontaktbeschränkung

(1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie

2. zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird.

§ 17 Prüfungswesen (Fischerprüfung)

1Die Abnahme von Prüfungen ist nur zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. 2Soweit die Einhaltung des Mindestabstands aufgrund der Art der Prüfung nicht möglich ist, sind gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen. 3Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschauer sind nicht zugelassen. 4§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 20 (1)

§ 20 Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen

(1) 1Außerschulische Bildungsangebote sind vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung nur zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist; es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 2§ 17 Satz 2 gilt entsprechend. 3Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

§ 2 Mund-Nasen-Bedeckung (3) Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.“

Mit den besten Grüßen
Dr. Sebastian Hanfland

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Geschäftsführer
Mittenheimer Straße 4 | 85764 Oberschleißheim
Telefon: 089 - 64 272 6 26
E-Mail: sebastian.hanfland@lfvbayern.de

Start der Raubfisch Saison 2020 im Fränkischen Seenland steht nach den Lockerungen vom 05.05.2020 nichts mehr im Wege

Liebe Mitglieder,

in diesen schwierigen Zeiten versuchen wir, Sie stets aktuell mit den neuesten Informationen zu versorgen, da die Raubfisch Saison im Fränkischen Seenland ab dem 01.06.2020 startet, fassen wir kurz die aktuellen Verordnungen (vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020) in Bezug auf die Bootsfischerei im Fränkischen Seenland und allgemein der Angelfischerei zusammen. Schauen Sie bitte auch regelmäßig auf die Website des LFV Bayern e.V., Zweckverband Brombachsee und Altmühlsee, sowie den Behörden-Seiten vorbei.

Ab dem 11.05.2020 ist die Bootsfischerei im Fränkischen Seenland wieder vollumfänglich gestattet.

Das bedeutet, dass das Slippen von Wassersportfahrzeugen /-geräten von Privatleuten ab dem 11.05.2020 im Fränkischen Seenland (Ausnahme Rothsee absolutes Bootangelverbot) wieder gestattet ist.

Ansonsten gelten folgende Regeln / Verordnungen in Bezug auf die Angelfischerei:

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat seine Erläuterungen zur Ausgangsbeschränkung und zur Fischerei weiter gelockert.

Laut Ministerium ist angeln nicht mehr nur wohnortnah gestattet, sondern nunmehr wieder unbeschränkt im eigenen Bundesland erlaubt, somit sind auch wieder längere Anfahrtswege zum Angelgewässer gestattet.

Wir bitten Sie noch einmal folgende Regeln einzuhalten:

  • Verabreden Sie sich auf keinen Fall mit mehreren Vereinskameraden oder Freunden zum Angeln! Gemeinschaftsfischen sind weiterhin nicht gestattet!
  • Halten Sie auf jeden Fall immer den Mindestabstand von anderthalb Metern ein!
  • Lassen Sie sich lieber in einer sicheren Entfernung von 20 bis 30 Metern vom nächsten Angler nieder!
  • Strapazieren Sie bitte auch nicht die Geduld von Behörden, der Polizei und vermeiden Sie Konflikte mit Fischereiaufsehern und Passanten.

Unser Appell an unsere Mitglieder und Gäste:

Legen Sie den Fischereiaufsehern bitte Ihre Papiere geöffnet vor und treten Sie zurück und lassen den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern Ihre Arbeit machen.

Jörg Zitzmann
Präsident Fischereiverband Mittelfranken e.V.

Fotowettbewerb 2020

Der Fischereiverband Mittelfranken e.V. ruft erneut zum
Fotowettbewerb 2020 auf!
Das Motto „Wir Angler - Heger und Pfleger der Gewässer“

Unter dem Motto: „Wir Angler - Heger und Pfleger der Gewässer “ ruft der FVM alle Mitglieder und Interessierte zu einem Fotowettbewerb auf.
Wir suchen ein Foto, dass die zahlreichen pflegerischen Tätigkeiten der Vereine und Angler an
unseren Gewässern in einem Motiv zum Ausdruck bringt. Im Mittelpunkt unseres
Wettbewerbs soll die Schönheit unserer heimischen Gewässer und vor allem ein
verantwortungsbewusster Umgang zwischen Menschen und Natur stehen.
Zeigen Sie uns Ihren Blick auf die fischereiliche Hege- und Pflegeverantwortung Ihres Vereins
und somit das Miteinander von Mensch und Natur.

Weitere Informationen bitte dem beigefügtem Schreiben entnehmen.

Fotowettbewerb 2020
Fotowettbewerb2020.pdf
PDF-Dokument [131.9 KB]

Freigabe des Rothsees (Hauptsperre) ab 17.01.2020

Der Wasserspiegel konnte mittlerweile so aufgestaut werden, dass die Ausübung der Angelfischerei am Rothsee (Hauptsperre) aus fischereirechtlicher Sicht ab dem 17.01.2020 wieder freigegeben werden kann.

Nachrichten & Termine

Nachrichten
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Neuaufnahme von Mitgliedern
Absofort werden neue Mitglieder im Verein aufgenommen

Eislaufen auf den Weihern
Bitte beachtet, dass das Eislaufen auf eigene Gefahr erfolgt! Der Fischereiverein Diepersdorf e.V. übernimmt bei Unfällen keine Haftung.

Neuer Auflagenkatalog
Ab Januar 2024 gilt der neue Auflagenkatalog.

Boltaweiher gesperrt
Der Boltaweiher ist auch 2024 wegen Fischaufzucht für die Fischerei gesperrt.

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TERMINE

 

Räuchern an der Hütte
Jugendveranstaltung

Freitag, 29. März 2024
Treffpunkt an der Fischerhütte

Arbeitsdienst
Mitgl. Nr.:
61-120
Samstag, 13. April 2024
um 08:00 Uhr
Treffpunkt an der Fischerhütte

Arbeitsdienst
Mitgl. Nr.:
121-180
Samstag, 04. Mai 2024
um 08:00 Uhr
Treffpunkt an der Fischerhütte

Jugendveranstaltung
Zeltlager Sollachsee

Samstag 04.05. bis
Sonntag 05.05.2024

WetterOnline
Das Wetter für
Scherau
mehr auf wetteronline.de
Fischereiverein Diepersdorf
Veldershofer Weg 33
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon:
Mobiltelefon: 176-43557329
Fax:
E-Mail-Adresse:
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